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Zusätze im GKV-Hilfsmittelverzeichnis

Endlich Lymph-Zusätze ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen – Juzo hat reagiert.

Im Rahmen der Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis vom 12. September 2018 – wurde im Bundesanzeiger am 28. September 2018 veröffentlicht, dass neue Zusätze für Kompressionsversorgung in der Lymphologie aufgenommen worden sind. Diese Zusätze haben nun bundesweit gültige, einheitliche Abrechnungs- bzw. Positionsnummern. Die jetzt bundeseinheitlichen Abrechnungspositionen für die Zusätze sowie die neuen GKV-Bezeichnungen werden nun auf die Kostenvoranschläge, Rechnungen und Lieferscheine abgedruckt, damit das Genehmigungsverfahren- bzw. Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen möglichst reibungslos funktioniert. Inwiefern allerdings die kassenspezifisch vereinbarten Pseudo-Nummern aus den einzelnen aktuell noch laufenden Krankenkassenverträgen weiterhin im Rahmen des Kostenvoranschlagsverfahrens genutzt werden müssen bzw. ob die Krankenkassen bereits die nun kassenunabhängigen bundesweit gültigen Positionsnummern als Alternative anerkennen, lässt sich aktuell noch nicht beurteilen.

Wichtige Botschaft für die Ärzte

Einige Ärzte tun sich schwer mit der Verordnung von lymphologischen Zusätzen – aus verschiedenen Gründen.
Ist sich der Arzt hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit von lymphologischen Zusätzen unsicher oder nicht ausreichend informiert, hilft eine tabellarische Darstellung von Juzo: Eine Übersicht zu allen lymphologischen Zusätze mit Erklärung bzw. der Beschreibung aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis zeigt dem Arzt nicht nur, dass die lymphologischen Zusätze nun offiziell im Hilfsmittelverzeichnis abgebildet sind und damit grundsätzlich von der Leistungspflicht umfasst sind. Die Übersicht beinhaltet auch Fotobeispiele sowie die jeweilige Positionsnummer. Der Fachhandel erhält diese Übersicht kostenlos über den Juzo Außendienst oder über den Juzo Kundenservice. 

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