Der GKV-Spitzenverband listet die von der Leistungspflicht der Krankenkassen umfassten Produkte im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Bisher wurden mehr als 20.000 Produkte in das Verzeichnis eingestellt. Es bietet einen Marktüberblick und bildet eine Informationsgrundlage für alle am Versorgungsprozess Beteiligten.
Neue „7-Steller“ im Bereich Flachstrick nach Maß
Im Zuge der letzten Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses wurden die beiden Formen Leggins und Radlerhosen aufgenommen. Die Formen Bermuda- und Caprihose bleiben weiterhin bestehen. Auch wurden zwei neue Produktarten im Bereich der oberen Extremität eingerichtet: Armstrümpfe mit Handteil und Unterarmstrümpfe mit Handteil.
Die Hersteller mussten zwischenzeitlich Anträge auf Umgruppierung von Produkten in die neuen Produktarten stellen. Bis alle Produktinformationen wie Preislisten, Broschüren etc. entsprechend angepasst werden, wird es einige Zeit dauern. Nach der Definition und den Ausführungen zur Indikationsstellung gemäß Hilfsmittelverzeichnis können in begründeten Versorgungssituationen – wie bisher auch – Kombinationen aus verschiedenen Versorgungen bzw. Formen erfolgen. Beispiele hierfür wären die Kombination aus Caprihose (CT) und Wadenstrümpfe (AD) oder die Kombination aus Radlerhose (FT) und Schenkelstrümpfe (AG).
Form | alte Bezeichnung | neue Bezeichnung |
---|---|---|
B1T | Caprihose | Leggins |
BT | Caprihose | Leggins |
FT | Bermudahose | Radlerhose |
Folgende Formen bzw. Bezeichnungen bleiben unverändert | ||
---|---|---|
AT | Strumpfhose | Strumpfhose |
CT | Caprihose | Caprihose |
DT | Caprihose | Caprihose |
ET | Bermudahose | Bermudahose |
Kombinationsversorgungen können auch aus zwei übereinander getragenen Versorgungen bestehen,
wenn das Anziehen eines Kompressionsstrumpfes der eigentlich medizinisch erforderlichen Kompressionsklasse nicht möglich ist und durch die Kombination zweier Produkte die erforderliche Kompressionswirkung dann erreicht wird.
Kostenvoranschläge, Rechnungen und Lieferscheine
Die neuen Hilfsmittelnummern sowie die neuen GKV-Bezeichnungen werden nun auf die notwendigen Belege abgedruckt, damit das Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen möglichst reibungslos funktioniert.
Allerdings haben eventuell noch nicht alle Krankenkassen neue Hilfsmittelverträge vereinbart, die dann die neuen Produktarten berücksichtigen bzw. noch nicht alle Krankenkassen haben bestehende Versorgungsverträge um die neuen Produktarten ergänzt.